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PPWR-Verpackungsbereitschaft
Verfolgen Sie PPWR-Anwendungsbereich, Stoffe, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Wiederverwendung, Kennzeichnung, Umweltaussagen und technische Nachweise mit Zuständigkeiten und CSV-Export.
Anwendbar
12
Bereit
0
Lücken
0
Nicht geprüft
12
Verpackungsumfang und Rolle
Jetzt prüfenIdentifizieren Sie die Verpackungsformate, die Sie auf dem EU-Markt bereitstellen, und dokumentieren Sie Ihre Wirtschaftsakteursrolle, relevante Ausnahmen und sektorspezifische Regeln.
Quellenbereich: PPWR-Anwendungsbereich und Pflichten der Wirtschaftsakteure
Stoffe in Verpackungen
Mit der Verordnung ab 12. August 2026, vorbehaltlich spezieller VorschriftenDokumentieren Sie Materialspezifikationen und Lieferantennachweise zur Bewertung von Stoffbeschränkungen.
Quellenbereich: Artikel 5
Daten zum recyclinggerechten Design
Design-for-Recycling-Anforderungen ab 2030 bzw. späteren delegierten TerminenErfassen Sie Material-, Komponenten- und Formatdaten zur künftigen Bewertung der Recyclingfähigkeit und identifizieren Sie Formate mit möglichem Redesignbedarf.
Quellenbereich: Artikel 6 und Anhang II
Daten zum Rezyklatanteil in Kunststoff
Mindestanteile ab 2030 bzw. späteren MethodikterminenErfassen Sie bei Kunststoffverpackungen Verpackungstyp, Kunststoffteile, Produktionsstandort und Nachweise zum Post-Consumer-Rezyklat.
Quellenbereich: Artikel 7
Nachweise zur Verpackungsminimierung
Designdokumentation vor dem Inverkehrbringen betroffener Verpackungen prüfenDokumentieren Sie, warum Gewicht und Volumen auf das für die Funktion notwendige Maß begrenzt sind.
Quellenbereich: PPWR-Anforderungen zur Verpackungsminimierung
Nachweise für wiederverwendbare Verpackungen
PPWR gilt grundsätzlich ab 12. August 2026Dokumentieren Sie bei als wiederverwendbar bezeichneten Verpackungen Design, Aufbereitung, Wiederbefüllung, Umläufe und das unterstützende System.
Quellenbereich: Artikel 11 und Leitlinien der Kommission 2026
Roadmap für harmonisierte Materialkennzeichnung
Ab 12. August 2028 oder 24 Monate nach dem einschlägigen Durchführungsrechtsakt, je nachdem was später istOrdnen Sie zu, welche Verpackungen die harmonisierte Sortier-/Materialkennzeichnung benötigen, und bereiten Sie Artwork- und Datensysteme vor.
Quellenbereich: Artikel 12 Abs. 1, 6 und 7
Roadmap für Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen
Zeitpunkt abhängig vom Durchführungsrechtsakt zu Artikel 12Dokumentieren Sie Daten- und Artwork-Änderungen für harmonisierte Kennzeichnung und erforderliche digitale Datenträger.
Quellenbereich: Artikel 12 Abs. 2 und Leitlinien der Kommission 2026
Nachweise für Umweltaussagen
Vor verpackungsbezogenen Umweltaussagen prüfenDokumentieren Sie für jede Aussage die Tatsachengrundlage, den Verpackungsumfang und unterstützende technische Unterlagen.
Quellenbereich: Artikel 14
Paket technischer Unterlagen
Für anwendbare Verpackungspflichten vorhaltenHalten Sie Spezifikationen, Prüfberichte, Berechnungen, Lieferantenerklärungen und Designdaten in einem nachvollziehbaren Paket zusammen.
Quellenbereich: PPWR-Dokumentationsanforderungen und Anhang VII
Vollständigkeit der Lieferantendaten
Jetzt prüfenIdentifizieren Sie fehlende Material-, Zusammensetzungs-, Rezyklat-, Stoff-, Gewichts-, Format- und Wiederverwendungsdaten von Lieferanten.
Quellenbereich: Operative Nachweisabhängigkeit
Änderungskontrolle für Verpackungen
FortlaufendLegen Sie fest, wer PPWR-Nachweise neu bewertet, wenn Material, Lieferant, Format, Artwork, Standort oder Wiederverwendungsannahmen geändert werden.
Quellenbereich: Operative Bereitschaftskontrolle